Krebsvorsorge

Bei der Krebsfrüherkennung, die in Deutschland allen Frauen ab dem 20. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich angeboten wird, handelt es sich um einen gesetzlich verankerten, standardisierten Untersuchungskomplex.

  • Die Tastuntersuchung des inneren Genitales
  • Die Entnahme eines zytologischen Abstrichs bis zum 35. Lebensjahr (danach dreijähriges Intervall)
  • Ab dem 30. Lebensjahr das Abtasten der Brust
  • Ab dem 45. Lebensjahr das Abtasten des Enddarms
  • Vom 50. bis zum 70. Lebensjahr alle 2 Jahre eine Mammographie
  • Ab dem 50. Lebensjahr jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Untersuchung auf Blut im Stuhl oder eine Darmspiegelung (Koloskopie)

Eine Ultraschalluntersuchung ist in diesem Standardprogramm nicht vorgesehen. Durch die Ultraschalluntersuchung ist es möglich, gutartige (Zysten, Polypen, Myome u.ä.) und bösartige (Karzinome, Sarkome) Veränderungen der Gebärmutter sowie der Eierstöcke in früheren Stadien darzustellen als sie bei der Tastuntersuchung zu erkennen sind.